Winterservice
Rundum sorglos durch die Winterzeit
Neben den bekannten
Winterdienst Tätigkeiten wie Schnee räumen, Flächen bestreuen und Glatteis bekämpfen,
übernehmen wir auch noch weitere Tätigkeiten:
- Aufstellen von Warnhinweisen und Schneestangen
- Entfernung von verbliebenen Splitt nach den Wintermonaten
- Auf Wunsch: Abtransport von Schnee oder Arbeiten gemäß §93 StVO, Abs. 2
AUSZUG AUS DER STVO
Die Eigentümer von Liegenschaften haben dafür zu sorgen,
dass die dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehwege in der Zeit von 6 bis 22 Uhr
von Schnee gesäubert sowie bei Glatteis bestreut sind.
Hier geht es direkt zu unserem
ANFRAGEFormular.
Weitere Informationen entnehmen Sie unseren Allgemeinen Geschäftsbediengungen unter Punkt: WINTERDienst