Winterservice


Rundum sorglos durch die Winterzeit


Neben den bekannten Winterdienst Tätigkeiten wie Schnee räumen, Flächen bestreuen und Glatteis bekämpfen, übernehmen wir auch noch weitere Tätigkeiten:
  • Aufstellen von Warnhinweisen und Schneestangen
  • Entfernung von verbliebenen Splitt nach den Wintermonaten
  • Auf Wunsch: Abtransport von Schnee oder Arbeiten gemäß §93 StVO, Abs. 2

AUSZUG AUS DER STVO
Die Eigentümer von Liegenschaften haben dafür zu sorgen, dass die dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehwege in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee gesäubert sowie bei Glatteis bestreut sind.


Hier geht es direkt zu unserem ANFRAGEFormular.


Weitere Informationen entnehmen Sie unseren Allgemeinen Geschäftsbediengungen unter Punkt: WINTERDienst